Siegelnummer- , Wareninhalt- und Warenwertangabe

Die österreichische Zollbehörde schreibt vor, dass bei allen Importsendungen die Nummer des Reedereisiegels und eine genaue Containerinhaltsangabe (dh alle Sammelbegriffe sind nicht zulässig; z.B. Autoteile, elektrische Güter, Textilien, usw.;), sowie der Warenwert anzugeben sind.

Der Zoll hat verfügt, dass ab sofort alle Container beschaut werden, die ohne bzw. richtiger Angabe der Siegelnummer, Containerinhaltsangabe mit einem Sammelbegriff, sowie fehlenden Warenwert abgehen bzw. am Terminal eintreffen.
Wir ersuchen bei Ihrer Buchung die Siegelnummer, die genauen Containerinhaltsangabe und den Warenwert anzugeben.

Eventuelle anfallende Beschaukosten werden laut Auslage an Sie weiterverrechnet.