Abfertigung T1/T5 Ware Richtung Hamburg-Waltershof

Laut Informationen eines unserer Partner ist gemäß einer Weisung der Nordhäfen dürfen ab sofort Marktordnungswaren und Waren mit begleitendem Verwaltungs- dokument nicht mehr gruppiert mit "normalen" Waren auf einem Waggon Richtung Hamburg-Waltershof versendet werden.

Diese Waren werden in Hamburg-Waltershof gesondert abgefertigt, eine gemischte Verladung zieht Kosten nach sich welche ab sofort an den Versender weitergegeben werden.

Aus diesem Grund muss bei Auftragserteilung - allerspätestens aber VOR dem Eintreffen des Containers am österr. Versandterminal - der Status der Ware bekannt sein.

Es ist mit dem Auftraggeber zu klären ob es sich um T5 bzw. T1 Ware handelt und diese Information ist an uns weiterzuleiten.

Speziell im Zulauf per Waggon benötigen wir diese Information am Vortag des Eintreffens um den seitens Railion Deutschland vorgegeben Ablauf einhalten zu können.

Sollte uns zum Zeitpunkt der Abfertigung keine Information über den Zollstatus der Ware vorliegen können wir keinerlei Haftung für eine ordnungsgemäße Abfertigung übernehmen und müssen alle eventuell anfallenden Kosten ablehnen.!
Auch können wir für Fehlinformationen Ihrerseits keine Haftung übernehmen. Sollte eine Ware zb. als Zollgut angemeldet sein wird diese auch dementsprechend Richtung Hamburg-Waltershof abgefertigt.